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   VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22   

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VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22 (https://dejure.org/2022,23514)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.2022 - 12 B 22/22 (https://dejure.org/2022,23514)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 2022 - 12 B 22/22 (https://dejure.org/2022,23514)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 MB 22/18

    Beförderungskonkurrenz zwischen Beamten unterschiedlicher Statusämter

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Erst wenn die Bewerber aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, ist ein Rückgriff auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines sogenannten strukturierten Auswahlgesprächs zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 21).

    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 6).

    Ein Rückgriff auf die durch das Auswahlgespräch gewonnen Erkenntnisse ist unzulässig (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 20).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 76).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 und vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 79).

    Gerade dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 32, Kammerbeschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 76).

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 6).

    Das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der besseren, aber in einem niedrigeren Statusamt erteilten Beurteilung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 -, juris Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Dem Grundsatz der Bestenauslese entspricht es dabei, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen und als vorrangiges Auswahlkriterium auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Erst wenn die Bewerber aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, ist ein Rückgriff auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines sogenannten strukturierten Auswahlgesprächs zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, juris, Rn. 39; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2019 - 2 MB 22/18 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Ein Anordnungsanspruch ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren glaubhaft gemacht, wenn der unterlegene Bewerber darlegt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war und seine Aussichten, bei erneuter Auswahlentscheidung ausgewählt zu werden, zumindest offen sind, seine Auswahl mithin möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - BvR 857/02 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, juris Rn.8; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 MB 5/17 -, n.v.).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 24.08.2022 - 12 B 22/22
    Zwar kann die Berücksichtigung eines rechtmäßig aufgestellten Anforderungsprofils dazu führen, dass einem Bewerber, der dessen Voraussetzungen am besten erfüllt, bei der Stellenbesetzung selbst dann der Vorzug gegeben werden darf, wenn seine Befähigung und dienstlichen Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern (geringfügig) schlechter beurteilt worden sind (OVG Bautzen, Beschluss vom 15.08.2011 - 2 B 93/11 -, juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 43/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

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